x
 

                   Antworten zu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Was unterscheidet die Bergrettung von der Bergwacht?

Nach den Bestimmungen des BuNw Ges. 77§1 ist die Steiermärkische Berg- und Naturwacht verpflichtet


* in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit des
   Schutzes der Natur u. Pflege der Landschaft zu wecken
* die Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren u. Pflanzen
   vor schädigendem Einflüssen zu schützen
* die Landes- u. Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur-
   und Landschaftsschutzes, der Pflege u.
  Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege zu
   unterstützen
* die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund der
   landesgesetzlichen Vorschriften zum Schutze der Natur
   überwachen.

Die Aufgabe des - ÖBRD - Land Steiermark - ist es, Personen, die im alpinen oder unwegsamen Gelände vermisst oder verunglückt sind, zu suchen, ihnen Hilfe zu leisten und sie zu bergen.

In Deutschland nimmt diese Aufgaben die Bergwacht als eine Gliederung des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) wahr - deshalb die häufige Verwechslung!


Lawinenlagebericht?

Informationen zur aktuellen Lage in der Steiermark finden Internetuser auf der Website des Lawinenwarndienstes
Dieser Site kann nicht nur der aktuelle Lawinenlagebericht entnommen werden, sondern sie bietet u.a. auch die Möglichkeit sich über bereits ereignete Unfälle zu informieren (Aktuelles), auf einer Gefahrenkarte die aktuell gefährlichen Hangexpositionen zu ersehen und zu anderen wichtigen Adressen verlinkt zu werden (Lawinenlinks)

Abgesehen vom Internet bestehen in der Steiermark folgende Möglichkeiten:

Tonbanddienst unter 0800 31 1588

Unter der Nummer 0800 31 1588 hören Sie den auf Tonband aufgesprochenen Lawinenlagebericht. Dieser wird täglich gegen 8 Uhr aktualisiert.


Faxabruf unter 0316/ 242300

Mit einem entsprechendem Faxgerät können Sie ab 8 Uhr 30 täglich den aktualisierten Lawinenlagebericht als Hardcopy abrufen. Persönliche Beratung unter 0316/ 242200 Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationen durch die Lawinenexperten der ZAMG erhalten Sie unter dieser Nummer von Mo - Fr  von 7 bis 16 Uhr (am Wochenende von 7 bis 9 Uhr).


Hütten Öffnungszeiten ?

Die meisten Hütten sind im Besitz von ÖAV und Naturfreunde. Wenden Sie sich bitte an den Österreichischen Alpenverein www.alpenverein.at oder an den TVN Naturfreunde www.naturfreunde.at 

Dort erfahren Sie auch die aktuellen Öffnungszeiten 


Bergekostenersatz ?

Der Österr. Bergrettungsdienst Land Stmk ist in Ausnahmefällen berechtigt, von Geretteten oder Geborgenen Einsatzkosten zu begehren wenn

a) der Bergrettungseinsatz erwiesenermaßen durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten veranlasst wurde

b) der Gerettete oder Geborgene den Ersatz der Kosten eines Bergrettungseinsatzes aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarungen (Versicherungen für Freizeitunfälle) erhalten kann oder

c) wenn es um einen außergewöhnlich aufwändigen Einsatz geht.

In diesen Fällen werden jedoch im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereines lediglich die Selbstkosten für den Bergrettungseinsatz in Rechnung gestellt.

Wichtig ! Hubschrauberbergungen werden vom jeweiligen Betreiber (z.B. ÖAMTC) in Rechnung gestellt !


Hubschrauberbergung - wer zahlt ?

Im Rahmen eines Einsatzes  werden die BergretterInnen die Notwendigkeit eines Hubschraubereinsatzes stets nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen und sorgfältig abwägen, was für den Verunglückten am besten ist. Diese Beurteilung ist im Krankenhaus stets leichter als vor Ort, wo auch Faktoren wie Länge und Schwierigkeit des Transportes berücksichtigt werden müssen und nicht nur die Schwere der Verletzung. So kann z.B. auch bei einer einfachen Knochenverletzung ein HS-Transport durchaus angezeigt sein und dem Verunfallten Schmerzen und Komplikationen ersparen.

Im konkreten Fall wird man sich - wenn möglich, sprich, wenn dieser kommunikationsfähig ist, - mit dem Verunfallten darüber beraten. Allerdings ist zu beachten, dass nicht der Bergretter vor Ort letztendlich über einen HS-Einsatz entscheidet, sondern die jeweilige Rettungsleitstelle! "Geholt werden" kann der HS nur von dieser !!

Wenn  die spätere Prüfung der Unterlagen "keine medizinische Indikation für einen HS-Transport ergibt", so muss der Gerettete die Kosten tragen.

Bei Verkehrs - und Arbeitsunfällen trägt die jeweilige Sozialversicherung die Kosten, bei Freizeitunfällen nur, wenn die entsprechende Indikation gegeben ist. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich gegen dieses Risiko zu versichern (Alpiner Verein, Schutzbrief eines Autofahrerclubs, Kreditkarte usw.)


Europäischer Notruf 112

Wichtige Information !

Wie bereits allgemein bekannt ist, ermöglicht der EUROPÄISCHE NOTRUF 112 den Zugang in alle Netze, was insbesonders dann von Wichtigkeit ist, wenn der eigene Netzbetreiber keinen ausreichenden Empfang bietet.
Allerdings wird dies als Maßnahme zur Verständigung der Rettungskräfte oft nicht in vollem Umfang genützt weil nicht bekannt ist, dass die Notrufnummer 112 nur dann den Zugang in alle Netze ermöglicht, wenn der PIN-Code nicht eingegeben wird.
Daher: Bei Handys, die die Eingabe eines PIN erfordern, anstelle des PIN die Nr. 112 eingeben und den Ruf absetzen. Dieser Ruf gelangt dann zur Gendarmerie, die alles Weitere veranlasst.
Sollte man dies nicht beachten, kommt man nur in das Netz des jeweiligen Betreibers (z.B. A1), was zur Folge haben kann, dass der Notruf nicht möglich ist, obwohl ein anderer Netzbetreiber (z.B. ONE) einen tadellosen Empfang gewähren würde. Der Notruf 112 kann auch ohne SIM - Karte abgesetzt werden. Da bei Verwendung der Nr. 112 keine Kosten anfallen, ist ein Ruf auch mit Wertkartenhandys möglich, bei denen kein Guthaben mehr vorhanden ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei deaktivierter Pinabfrage unter Umständen die Sim-Karte herausgenommen werden MUSS, um den Notruf 112 zu erreichen.


Kann man im Zuge einer Ausbildung zum Rettungsassistenten ein "Alpinpraktikum" bei der Steirischen Bergrettung absolvieren ?

Die österr. Bergrettung besteht aus einzelnen Ortsstellen, welche zugewiesene Gebiete für alpine Notfälle betreuen.
Einige Ortsstellen sind auch im Pistendienst von Skigebieten tätig. Eine Tätigkeit als Bergretter(-in) ist nur nach einem einjährigen Probejahr und anschließender alpin- bergetechnischer und -medizinischer Ausbildung möglich.
Der (die) BergretterIn müssen aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied einer Ortsstelle sein und den Wohnsitz auch in diesem Gebiet haben, um im Alarmierungsfall kurzfristig einsatzfähig zu sein.
Da auch die Einsatzfrequenz stark schwankt, ist, so glaube ich, eine Praktikumstätigkeit beim Bergrettungsdienst nicht sinnvoll.
Zielführender wäre es, direkt mit den Liftgesellschaften großer Skigebiete Kontakt aufzunehmen, um in einem regulären Pistendienst mit hoher Einsatzzahl tätig zu werden.