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Nach den Bestimmungen des BuNw Ges. 77§1 ist die Steiermärkische Berg- und Naturwacht verpflichtet
Die Aufgabe des - ÖBRD - Land Steiermark - ist es, Personen, die im alpinen oder unwegsamen Gelände vermisst oder verunglückt sind, zu suchen, ihnen Hilfe zu leisten und sie zu bergen. In Deutschland nimmt diese Aufgaben die Bergwacht als eine Gliederung des DRK (Deutsches Rotes Kreuz) wahr - deshalb die häufige Verwechslung!
Informationen
zur aktuellen Lage in der Steiermark finden Internetuser auf
der Website
des
Lawinenwarndienstes Abgesehen vom Internet bestehen in der Steiermark folgende Möglichkeiten: Tonbanddienst unter 0800 31 1588 Unter der Nummer 0800 31 1588 hören Sie den auf Tonband aufgesprochenen Lawinenlagebericht. Dieser wird täglich gegen 8 Uhr aktualisiert.
Mit einem entsprechendem Faxgerät können Sie ab 8 Uhr 30 täglich den aktualisierten Lawinenlagebericht als Hardcopy abrufen. Persönliche Beratung unter 0316/ 242200 Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationen durch die Lawinenexperten der ZAMG erhalten Sie unter dieser Nummer von Mo - Fr von 7 bis 16 Uhr (am Wochenende von 7 bis 9 Uhr). Die meisten Hütten sind im Besitz von ÖAV und Naturfreunde. Wenden Sie sich bitte an den Österreichischen Alpenverein www.alpenverein.at oder an den TVN Naturfreunde www.naturfreunde.at Dort erfahren Sie auch die aktuellen Öffnungszeiten Der Österr. Bergrettungsdienst Land Stmk ist in Ausnahmefällen berechtigt, von Geretteten oder Geborgenen Einsatzkosten zu begehren wenn a) der Bergrettungseinsatz erwiesenermaßen durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten veranlasst wurde b) der Gerettete oder Geborgene den Ersatz der Kosten eines Bergrettungseinsatzes aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarungen (Versicherungen für Freizeitunfälle) erhalten kann oder c) wenn es um einen außergewöhnlich aufwändigen Einsatz geht. In diesen Fällen werden jedoch im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit des Vereines lediglich die Selbstkosten für den Bergrettungseinsatz in Rechnung gestellt. Wichtig ! Hubschrauberbergungen werden vom jeweiligen Betreiber (z.B. ÖAMTC) in Rechnung gestellt ! Hubschrauberbergung - wer zahlt ? Im Rahmen eines Einsatzes werden die BergretterInnen die Notwendigkeit eines Hubschraubereinsatzes stets nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen und sorgfältig abwägen, was für den Verunglückten am besten ist. Diese Beurteilung ist im Krankenhaus stets leichter als vor Ort, wo auch Faktoren wie Länge und Schwierigkeit des Transportes berücksichtigt werden müssen und nicht nur die Schwere der Verletzung. So kann z.B. auch bei einer einfachen Knochenverletzung ein HS-Transport durchaus angezeigt sein und dem Verunfallten Schmerzen und Komplikationen ersparen. Im konkreten Fall wird man sich - wenn möglich, sprich, wenn dieser kommunikationsfähig ist, - mit dem Verunfallten darüber beraten. Allerdings ist zu beachten, dass nicht der Bergretter vor Ort letztendlich über einen HS-Einsatz entscheidet, sondern die jeweilige Rettungsleitstelle! "Geholt werden" kann der HS nur von dieser !! Wenn die spätere Prüfung der Unterlagen "keine medizinische Indikation für einen HS-Transport ergibt", so muss der Gerettete die Kosten tragen. Bei Verkehrs - und Arbeitsunfällen trägt die jeweilige Sozialversicherung die Kosten, bei Freizeitunfällen nur, wenn die entsprechende Indikation gegeben ist. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich gegen dieses Risiko zu versichern (Alpiner Verein, Schutzbrief eines Autofahrerclubs, Kreditkarte usw.) Europäischer Notruf 112 Wichtige Information !
Wie bereits allgemein
bekannt ist, ermöglicht der EUROPÄISCHE NOTRUF 112
den Zugang in alle Netze, was insbesonders dann von Wichtigkeit
ist, wenn der eigene Netzbetreiber keinen ausreichenden Empfang
bietet.
Kann man im Zuge einer Ausbildung zum Rettungsassistenten ein "Alpinpraktikum" bei der Steirischen Bergrettung absolvieren ?
Die
österr. Bergrettung besteht aus einzelnen Ortsstellen,
welche zugewiesene Gebiete für alpine Notfälle betreuen.
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